Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 27.06.2023

1. Allgemeine Rechnungsprüfungsbedingungen. Die Annahme der Rechnung unterliegt ausdrücklich den Einschränkungen der hier festgelegten, allgemeinen Bedingungen. Der Verkäufer widerspricht hiermit etwaigen zusätzlichen oder abweichenden allgemeinen Bedingungen laut Auftrag oder Auftragsbestätigung des Käufers oder anderweitig vom Käufer kommunizierten oder vorgeschlagenen Bedingungen und lehnt diese ab. Derartige Bedingungen oder Bestimmungen haben keine Geltung für die Rechnung, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart und von einem ermächtigten Vertreter des Verkäufers unterzeichnet wurde. Warenlieferungen, auf die sich die Rechnung bezieht, stellen keine Zustimmung des Verkäufers zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers dar. Sämtliche Korrespondenz, Angebote, Aufträge oder anderweitige Mitteilungen des Käufers, die als Angebot bezeichnet werden, werden hiermit in vollem Umfang abgelehnt und die Rechnung gilt unter diesen Umständen als Gegenangebot des Verkäufers.

2. Annahme.  Die Rechnung ist ein Verkaufs- und Leistungserbringungsangebot über die hierin beschriebenen Waren und Dienstleistungen (die „Waren“). Käufer nehmen die Waren bei Anlieferung unverzüglich und unwiderruflich an und befolgen bzw. ergreifen im Falle von mangelhaften Waren ausschließlich die in der Rechnung festgelegten Verfahren und Rechtsbehelfe. Wenn der Käufer die Annahme der Waren ablehnt, verfügt der Verkäufer über das Recht, sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Rechte und Rechtsbehelfe gemäß einheitlichem Handelsgesetz und allen anderen geltenden Gesetzen in Bezug auf den Warenabsatz in der Gerichtsbarkeit, in der die Waren verkauft werden, auszuüben.  Nach Annahme stellt die Rechnung die gesamte vertragliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer in Bezug auf die Waren dar.

3. Änderungen; Steuern. Die Mengen, Preise, Bedingungen, Bestimmungen oder andere entsprechende Vorgaben laut Rechnung dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht geändert werden.  Ungeachtet des Vorstehenden erklären der Käufer und der Verkäufer sich damit einverstanden, dass alle Preise für die Waren, sei es gemäß Angebot oder in der Rechnung angeführt, an die Preise des Verkäufers angepasst werden, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren in Kraft sind. Wenn Transportkosten in den angebotenen oder in der Rechnung angeführten Preisen inbegriffen sind, dann werden diese Transportkosten and die Kosten angepasst, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren gelten. Die Preise des Verkäufers beinhalten keine Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs-, Umsatz- oder Einfuhrsteuern oder andere, vergleichbare Steuern; daher sind etwaige gegenwärtig oder zukünftig geltende Steuern in Bezug auf den Verkauf der Waren oder den Gebrauch der Waren durch den Käufer oder Steuern oder Abgaben, die am Lieferort Anwendung finden, vom Käufer zu tragen.

4. Zulässige Abweichungen.  Soweit nicht anderweitig schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart, werden sämtliche Waren gemäß den üblichen Verfahren des Verkäufers hergestellt.  Alle Waren und in die Waren integrierten Materialien, einschließlich jener, die genau nach Vorgabe hergestellt werden, unterliegen Schwankungen und Abweichungen, die auf Handelsbräuchen, Herstellungsverfahren, Prüf- und Inspektionsverfahren beruhen.

5. Zahlungsfähigkeit und Kreditbewilligung.  Der Käufer ist sich bewusst, dass er durch Erteilung des Auftrags für die Waren seine Zahlungsfähigkeit zusichert.  Für den Fall, dass der Käufer vor Annahme der Waren zahlungsunfähig wird, hat er den Verkäufer schriftlich von dieser Zahlungsunfähigkeit in Kenntnis zu setzen.  Die Nichtmitteilung an den Verkäufer gilt als erneute schriftliche Bestätigung der Zahlungsfähigkeit des Käufers zum Zeitpunkt der Annahme.  Bestellung, Versand und Lieferung unterliegen zu jedem Zeitpunkt der erfolgreichen Prüfung der Kreditwürdigkeit des Käufers durch den Verkäufer (nach alleinigem Ermessen des Verkäufers).  Sollte der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt der Ansicht sein, dass die Aussichten auf Zahlungseingang seitens des Käufers beeinträchtigt sind oder der Käufer zahlungsunfähig sein oder seiner Vereinbarung mit dem Verkäufer widersprechen oder es seinerseits zu einem Ausfall der Restzahlung zu einer vorherigen Teilzahlung kommen, dann verfügt der Verkäufer über das Recht, jederzeit nach seinem alleinigem Ermessen einen der folgenden Schritte zu ergreifen: (i) den Versand oder die Lieferung von Waren abzulehnen, bis eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung eingegangen ist oder andere, nach alleinigem Ermessen des Verkäufers festgelegte Bedingungen erfüllt sind; (ii) die Produktion vorübergehend einzustellen, bis Zahlungen des Käufers eingegangen sind; oder (iii) die Lieferung von Waren zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Warenlieferung an den Käufer zu unterbrechen. Darüber hinaus ist der Verkäufer nicht zu weiteren Warensendungen verpflichtet, bis sämtliche Zahlungen für frühere Warensendungen beim Verkäufer eingegangen sind.

6. Zahlung, Lieferung Frei Frachtführer (FCA), Titel und Verlustrisiko. Die Zahlung muss vom Käufer in US-Dollar oder einem anderen für den Verkäufer akzeptablen Medium erfolgen. Zahlungen seitens des Käufers sind ab Rechnungsstellung durch den Verkäufer fällig und unterliegen den hierin angeführten Zahlungsbedingungen. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, gelten die FCA-Preise des Verkäufers Sunnen Products Company, St. Louis, Missouri, USA, Incoterms 2020 (an dem auf der ersten Seite der Rechnung angegebenen Ort), sofern auf der ersten Seite dieser Rechnung nichts anderes angegeben ist. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren geht am FCA-Punkt, dem Lager des Verkäufers (an dem auf der Vorderseite der Rechnung angegebenen Ort) auf den Käufer über.​​​​​​​ Unbeschadet des Vorgenannten geht das Eigentum an den Waren bei Übergabe am vom Käufer benannten Lieferort an den Käufer über.

7. Verzögerung der Maschinenabnahme. Bei Waren, die vor dem Versand bei Sunnen Products Company (Sunnen) abgenommen oder abgewickelt werden müssen, werden alle vor dem Versand fälligen Abschlagszahlungen für den Fall, dass eine solche Abnahme/Abwicklung der Waren aufgrund von kundenseitigen Verzögerungen nicht durchgeführt werden kann, 30 Tage nach Benachrichtigung des Kunden darüber, dass die Waren vor Ort bei Sunnen zur Abnahme/Abwicklung bereit sind, in Rechnung gestellt.  Die Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen oder vor dem Versand durch Sunnen fällig, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.  Verzögert sich die Abnahme/Abwicklung ohne Verschulden von Sunnen um mehr als 30 Tage, erklärt sich der Kunde bereit, Sunnen eine Gebühr für den verzögerten Versand in Höhe von  0,5 % des Kaufpreises für jeden Tag der Verzögerung zu zahlen. Diese wird zum Zeitpunkt der Abnahme in Rechnung gestellt und ist binnen 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.

8. Verzögerung der Versandfreigabe. Wenn der Kunde nach der Benachrichtigung, dass die Waren für den Versand durch Sunnen Products Company (Sunnen) bereit sind, den Versand nicht innerhalb von 14 Tagen ohne Verschulden von Sunnen freigibt, erklärt sich der Kunde bereit, Sunnen eine Gebühr für den verzögerten Versand in Höhe von  0,5 % des Kaufpreises dieser Waren für jeden Tag zu zahlen, um den sich der Versand der Waren verzögert, beginnend 15 Tage ab dem Datum der Benachrichtigung.

9. Lieferung; Höhere Gewalt.  Jede Warenlieferung gilt als gesonderter Verkauf und unterliegt den Kreditvereinbarungen gemäß § 5. Alle Lieferdaten, die vom Verkäufer angegeben werden, sind ungefähre Daten und basieren auf Schätzwerten nach bestem Wissen und Ermessen. Sie unterliegen Änderungen aufgrund von Bedingungen, die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen, wie z. B.: (i) höhere Gewalt, unvorhersehbare Umstände, Handlungen von Regierungen und Behörden oder quasi-staatlichen Behörden (einschließlich Verzögerungen oder Unterlassungen), Krieg (erklärt oder nicht), Aufruhr, Revolution, Prioritäten, Brände, Streiks, Explosionen, Überschwemmungen, Quarantäneauflagen, Sabotage oder Epidemien, (ii) Unfähigkeit des Verkäufers aufgrund von Ursachen außerhalb seiner Kontrolle, notwendige und geeignete Arbeitskräfte, Teile, Produktionsanlagen, Transportmittel oder Anweisungen vom Verkäufer rechtzeitig zu beschaffen und (iii) jede andere Ursache außerhalb der angemessenen Kontrolle des Verkäufers, falls der Verkäufer aufgrund einer solchen Ursache nicht in der Lage ist, den Gesamtbedarf an Waren, der gemäß dieser Rechnung zu liefern wäre, bereitzustellen.  Der Verkäufer ist berechtigt, die auf der Rechnung ausgewiesene Bestellung des Käufers teilweise auszuliefern oder die verfügbaren Warenvorräte des Verkäufers nach eigenem Ermessen auf einzelne oder alle Käufe aufzuteilen, ohne dass er für eine daraus resultierende Nichterfüllung haftet. Im Falle eines solchen Verzugs oder Ausfalls wird das Lieferdatum um einen Zeitraum verschoben, welcher der durch einen derartigen Umstand verloren gegangenen Zeit entspricht.

10. Beschränkte Garantie.  Für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten bei Verbrauchsgütern und (3) Jahren bei Maschinen ab dem Datum der Lieferung der Waren an den FCA-Punkt garantiert der Verkäufer dem ursprünglichen Käufer der Waren, dass (i) alle in der Rechnung aufgeführten Waren den Anforderungen der Rechnung entsprechen und (ii) die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die geltende Garantielaufzeit durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu verlängern, in der die Dauer dieser Verlängerung sowie etwaige sonstige Bedingungen festgelegt sind, die hierauf Anwendung finden (einschließlich aller Kosten und Aufwendungen in diesem Zusammenhang).  Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel oder Kosten, die verursacht werden durch: (i) Umbau, Änderung, Reparatur, Wartung oder Instandhaltung der Waren durch andere Personen als den Verkäufer; (ii) Missbrauch oder unsachgemäßer Gebrauch der Waren oder deren nicht ordnungsmäßige Bedienung; (iii) jede Nutzung der Waren für einen anderen als den bestimmungsgemäßen Zweck; oder (iv) Beschädigung während des Transports der Waren. Diese Garantie schließt sämtliche Kosten aus, die sich aus der routinemäßigen Wartung und Instandhaltung ergeben einschließlich des Austauschs von Teilen, die im Rahmen einer solchen Wartung oder Instandhaltung benötigt werden. DIE VORSTEHENDE GARANTIE IST DIE EINZIGE GARANTIE, DIE IN BEZUG AUF DIESEN KAUF UND DIE WAREN ÜBERNOMMEN WIRD; DER VERKÄUFER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE, DIE ÜBER DIE IM VORLIEGENDEN ABSCHNITT 10 FESTGELEGTE HINAUSGEHT (WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND). ES WIRD AUSDRÜCKLICH VEREINBART, DASS DER VERKÄUFER NICHT ALS VERPFLICHTET, HAFTBAR ODER VERANTWORTLICH ERACHTET UND NICHT IN DIE PFLICHT GENOMMEN, HAFTBAR GEMACHT ODER ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WIRD AUFGRUND ODER IM RAHMEN VON ETWAIGEN GARANTIEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN (WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND), KRAFT RECHTSGESCHÄFT ODER KRAFT GESETZ ODER ANDERWEITIG. DER VERKÄUFER SCHLIESST ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUS (TATSÄCHLICH ODER KRAFT GESETZ ODER VON GESETZ AUFERLEGT), EINSCHLIESSLICH ALLER GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. ALLE AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN, DIE HIERIN NICHT AUFGEFÜHRT SIND, UND ALLE RECHTSMITTEL, MIT AUSNAHME DER HIERIN ENTHALTENEN GARANTIE, DIE SICH STILLSCHWEIGEND ODER KRAFT GESETZ ERGEBEN, WERDEN HIERMIT AUSGESCHLOSSEN UND ABGELEHNT, EINSCHLIESSLICH DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

ES WIRD VEREINBART, DASS DIE EINZIGE HAFTUNG DES VERKÄUFERS UND DAS EINZIGE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS, SEI ES AUS VERTRAG, AUS GEWÄHRLEISTUNG, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), AUS KAUSALHAFTUNG ODER ANDERWEITIG, DIE HÖHE DES VOM KÄUFER BEZAHLTEN KAUFPREISES NICHT ÜBERSTEIGT UND DASS DER VERKÄUFER UNTER KEINEN UMSTÄNDEN FÜR BESONDERE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF PERSONENSCHADEN, SACHSCHÄDEN, BESCHÄDIGUNG ODER VERLUST VON GERÄTEN, ENTGANGENEN GEWINN ODER EINNAHMEAUSFÄLLE, KOSTEN FÜR DIE MIETE VON ERSATZ SOWIE ANDERE ZUSATZKOSTEN HAFTET, AUCH WENN DER VERKÄUFER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

DER VERKÄUFER HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN, VERLUSTE ODER KOSTEN, DIE SICH AUS DER FAHRLÄSSIGKEIT DES KÄUFERS ERGEBEN, OB PASSIV ODER AKTIV, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE FAHRLÄSSIGKEIT DIE EINZIGE URSACHE FÜR DIESE SCHÄDEN, VERLUSTE ODER KOSTEN IST.

11. Rechtsmittel des Käufers. 

Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers bei mutmaßlichen Verstößen gegen die Garantien des Verkäufers gemäß Abschnitt 10 oder bei Lieferung von mutmaßlich mangelhaften Waren ist in Abschnitt 11 der vorliegenden Bedingungen definiert. Innerhalb von (10) Tagen nach Kenntniserlangung von einem mutmaßlichen Mangel oder einer Nichterfüllung der in Abschnitt 10 genannten Garantien, spätestens jedoch nicht mehr als zwölf (12) Monate ab dem Datum der Warenübergabe an den ersten Frachtführer (oder innerhalb der u. U. in Abschnitt 10 vom Verkäufer festgelegten erweiterten Garantielaufzeit), hat der Käufer den Verkäufer schriftlich in Form einer Mitteilung in angemessenem Detaillierungsgrad über den mutmaßlichen Mangel oder die Nichterfüllung der in Abschnitt 10 festgelegten Garantien zu unterrichten. Nach Erhalt dieser Mitteilung hat der Verkäufer nach eigenem Ermessen einen der folgenden Schritte zu ergreifen: (i) dem Käufer eine Gutschrift über die bereitgestellten Waren auszustellen, wobei in diesem Fall der Käufer sämtliche mutmaßlich mangelhaften Waren für den Verkäufer versandkostenfrei auf alleinige Kosten des Käufers erst nach Erhalt und Befolgung entsprechender Anweisungen zurücksendet, die der Verkäufer vor Genehmigung etwaiger Rücksendungen des Käufers fordern kann; oder (ii) dem Mangel abzuhelfen, indem er diejenigen Waren instand setzt oder ersetzt, die tatsächlich für mangelhaft befunden werden. Die Zurückhaltung der Waren durch den Käufer und die Unterlassung der Benachrichtigung des Verkäufers wie hierin beschrieben wird als Verzicht auf jedwede Ansprüche in Bezug auf die Waren betrachtet.

Der Käufer erklärt sich gegenüber dem Verkäufer damit einverstanden, dass sämtliche Kundendienstleistungen im Rahmen des After-Sales-Service (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, (i) Installation, Reparatur, Wartung oder Instandhaltung der Waren, (ii) Erweiterungen, Aufrüstungen oder andere Änderungen an den Waren, (iii) Schulungen in Bezug auf den Betrieb und die Nutzung der Waren; oder (iv) Überwachung dieser Tätigkeiten), die während der Garantielaufzeit, wie in Abschnitt 10 festgelegt, in Bezug auf die Waren ausgeführt werden, Spezialwissen erfordern und ausschließlich durch einen Mitarbeiter, Vertragsnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers auszuführen sind, der über sehr gute Kenntnisse in Bezug auf die Waren verfügt und durch ausgiebige Schulungen die entsprechenden Kompetenzen in Bezug auf die Installation, Reparatur, Wartung, Instandhaltung, Erweiterung, Aufrüstung, andere Änderungen an den und Schulungen zu oder in Bezug auf den Betrieb und die Nutzung der Waren erworben hat. Bei Verkäufen an Käufer mit Sitz in Kanada erklärt sich der Käufer einverstanden, dass der Verkäufer einen kanadischen oder in Kanada dauerhaft ansässigen Mitarbeiter, Vertragsnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgeholfen des Verkäufers oder Käufers bezüglich der Nutzung der Waren am Standort des Verkäufers, an den die Waren geliefert werden oder an einem anderen Standort, an dem sich die Waren, wie jeweils im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart, befinden, von Zeit zu Zeit beaufsichtigt oder schult.  Der Käufer kann den Verkäufer jederzeit mit Erweiterungen, Aufrüstungen oder anderen Änderungen an den Waren oder Schulungen in Bezug auf den Betrieb und die Nutzung der Waren beauftragen und der Verkäufer kann diese dem Käufer jederzeit zur Verfügung stellen. Die hierfür anfallenden, durch den Käufer zu zahlenden Gebühren und Kosten werden zu den zu diesem Zeitpunkt durch den Verkäufer festgelegten Preisen abgerechnet.

12. Haftungsfreistellung in Bezug auf geistiges Eigentum.  Der Käufer verpflichtet sich, den Veräufer, dessen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger schad- und klaglos zu halten in Bezug auf und gegen jedwede Verluste, Schäden, Haftungsansprüche, Kosten und Aufwendungen, die aus oder im Zusammenhang mit der Abwehr oder Erledigung von Klagen, Ansprüchen, Urteilen oder Forderungen entstehen und mit einer Verletzung von Patentrechten, Schutzrechten oder Urheberrechten oder unlauterem Wettbewerb aufgrund der Einhaltung bzw. Befolgung von Entwürfen, Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers verbunden sind.  Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen die Rechtsverteidigung des Verkäufers und/oder seiner Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger gegen diese Klagen, Ansprüche oder Forderungen zu übernehmen.

13. Sonstige Freistellungsverpflichtungen.  Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer schad- und klaglos zu halten und zu entschädigen in Bezug auf und gegen jedwede Haftungsansprüche und Kosten, die entstehen aus: (i) Nichteinhaltung der Bedingungen der Rechnung seitens des Käufers; oder (ii) jedem Verstoß gegen Gesetze, Satzungen, Weisungen, behördliche Anordnungen, Bestimmungen oder Vorschriften im Zusammenhang mit den Waren.

14. Abtretung.  Der Käufer ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht berechtigt zur Abtretung: (i) der Rechnung oder von Teilen davon; (ii) einer hierin festgelegten Pflicht oder eines hierin festgelegten Rechts; oder (iii) eines hieraus entstehenden Anspruchs. Die Rechnung kann ohne schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht abgetreten werden, weder kraft Gesetz noch infolge Fusion, Zwangsversteigerung oder anderweitig. Jede nicht genehmigte Abtretung oder der Versuch dazu seitens des Käufers stellt eine wesentliche Vertragsverletzung im Rahmen der Rechnung dar. Die Rechnung kann ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers vom Verkäufer an dessen Rechtsnachfolger oder Abtretungsempfänger abgetreten werden. Die Rechnung ist für Käufer und Verkäufer sowie deren jeweilige zulässige Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger bindend und wirkt zu ihren Gunsten.

15. US-Arbeitsschutzgesetz. Der Verkäufer bestätigt die Übereinstimmung aller vom Verkäufer gelieferten Waren mit den Anforderungen und Normen des US-Arbeitsschutzgesetzes von 1970 und allen anderen geltenden Gesetzen in Bezug auf die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in dem Land, in dem die Waren sich befinden.  Darüber hinaus werden, sofern erforderlich, Gefahrstoffdatenblätter zu entsprechenden Produkten zur Verfügung gestellt.  Die nicht erfolgte Anfechtung einer Verwarnung aufgrund von Mängeln dieser Produkte seitens des Käufers stellt den Verkäufer nicht von seiner Haftung im Rahmen dieser Garantie frei.

16. Einhaltung der Vorgaben des US-Arbeitsministeriums.  In Übereinstimmung mit Verfügung 13496 und den Verfügungen 11246 und 11375 gemäß Gesetz zur Gleichstellung am Arbeitsplatz („Equal Employment Opportunity Act“) und Abschnitt 503 des Wiedereingliederungsgesetzes („Rehabilitation Act“) von 1973 sowie Abschnitt 402 des Gesetzes zur Unterstützung von Vietnam-Veteranen bei der Wiedereingliederung („Vietnam Veterans Readjustment Assistance Act“) von 1974 wird die Einhaltung der Vorgaben mittels einer Konformitätserklärung bestätigt, die eine Verpflichtungserklärung zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf Rasse, Glaubensbekenntnis, Hautfarbe, nationale Herkunft, Geschlecht oder Alter umfasst.

17. Chemische Stoffe.  Mit der Rechnung bescheinigt der Verkäufer, dass alle dem Käufer gelieferten Waren den Vorgaben von 40 CFR 82.100 entsprechen und keine Stoffe der Klasse l oder II enthalten oder unter deren Einsatz hergestellt wurden, wie es in 40 CFR 82.104 festgelegt ist.

18. Einhaltung geltender Gesetze. Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltungen der Vorschriften aller geltenden Bestimmungen, Vorschriften und Weisungen auf Bundes- oder Landesebene, aus denen sich Haftungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aufgrund von Verstößen seitens des Käufers ergeben könnten.

19. Eigentumsrechte.  Sämtliche Kenntnisse und Informationen, die der Verkäufer dem Käufer gegenüber in Zusammenhang mit den hierin beschriebenen Waren offengelegt hat oder in der Folge diesem gegenüber offenlegen wird oder vom Käufer in Erfahrung gebracht werden, einschließlich Herstellungsinformationen, sind als geschützte Informationen des Verkäufers zu betrachten und vertraulich zu behandeln und dürfen nicht vom Käufer an Dritte weitergegeben werden.

20. Spezialausrüstung.  Für den Fall, dass der Verkäufer Spezialwerkzeuge, -formen oder sonstige Ausrüstung in Zusammenhang mit dem Auftrag des Käufers über die Waren herstellt oder käuflich erwirbt, bleiben diese Werkzeuge, Formen und Ausrüstung das alleinige und ausschließliche Eigentum des Verkäufers, ungeachtet der Tatsache, dass ein Teil der damit verbundenen Kosten als Bestandteil im hierin angegebenen Preis inbegriffen ist.

21. Verzicht auf Bestimmungen.  Ein Versäumnis auf Seiten des Verkäufers, in einem oder mehreren Fällen auf die Erfüllung einer hierin enthaltenen Bestimmung zu bestehen oder ein hierin festgelegtes Recht oder Privileg auszuüben oder der Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Käufer bei Verletzung einer dieser Bestimmungen, gilt nicht als Verzicht auf die jeweilige Bestimmung, das Recht oder Privileg oder deren nachfolgende Verletzung und Letztere bleiben unverändert in Kraft, als hätte es keinen Verzicht oder kein Versäumnis gegeben.

22. Anwendbares Recht.  Diese Transaktion gilt als im US-Bundesstaat Missouri abgeschlossener Vertrag und unterliegt dortigem Recht.

23. Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand. Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren, dass jegliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des zuständigen staatlichen oder Bundesgerichte in oder für St. Louis County, Missouri, unterliegen.

24. Kosten. Die obsiegende Partei in einem Rechtsstreit, der sich aus diesem Vertrag ergibt, ist berechtigt, die Erstattung ihrer Kosten und Aufwendungen zu fordern, einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe, die im Rahmen des Rechtsstreits entstehen.

25. Gesamtvereinbarung.  Diese Bedingungen sowie etwaige andere Sonderbedingungen, die in Anhängen zu diesen Bedingungen oder Spezifikationen oder Dokumenten im Zusammenhang hiermit und im Speziellen durch Bezugnahme hierin einbezogen sind, stellen die vollständige und gesamte Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer dar und ersetzen sämtliche vorherige Vereinbarungen in schriftlicher oder mündlicher Form in Bezug auf den Inhalt der Rechnung.

Rücksendungen: Vor der Rücksendung von Produkten an Sunnen muss die Genehmigung von Sunnen eingeholt werden.  Bitte wenden Sie sich an die Kundenbetreuung von Sunnen unter 1-800-315-3670, um eine Warenrücksendungsgenehmigungsnummer (RMA) zu erhalten.   Alle Produkte ohne RMA-Nummer werden an den Kunden zurückgesendet.

Erklärung: Wir erklären hiermit, dass diese Waren in Übereinstimmung mit allen geltenden Anforderungen unter Abschnitt 6.7 und 12 der US-Richtlinien für angemessene Arbeitsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung sowie den darin erlassenen Bestimmungen und Verordnungen des US-Arbeitsministeriums gemäß Abschnitt 14 hergestellt wurden.

Diese Produkte werden von der US-Regierung kontrolliert und ausschließlich für den Export in das endgültige Zielland zur Nutzung durch den/die in dieser Rechnung genannten Endempfänger oder Endnutzer freigegeben.  Sie dürfen ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung oder andere Genehmigung nach den geltenden Gesetzen und Bestimmungen der Vereinigten Staaten nicht in ein anderes Land oder an eine andere Person als den/die berechtigten Endempfänger oder Endnutzer weiterveräußert, abgetreten oder anderweitig überlassen werden, weder in ihrer ursprünglichen Form noch nach Verbindung mit anderen Produkten.

Rückgabebedingungen

RÜCKSENDUNGEN: VOR DER RÜCKSENDUNG VON WAREN AN SUNNEN IST EINE VORHERIGE GENEHMIGUNG DURCH SUNNEN ERFORDERLICH.  BITTE WENDEN SIE SICH AN DIE KUNDENBETREUUNG VON SUNNEN UNTER 1-800-325-3670, UM EINE WARENRÜCKSENDUNGSGENEHMIGUNGSNUMMER (RMA) ZU ERHALTEN.  ALLE PRODUKTE OHNE RMA-NUMMER WERDEN AN DEN KUNDEN ZURÜCKGESENDET.

ERKLÄRUNG: WIR ERKLÄREN HIERMIT, DASS DIESE WAREN IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT ALLEN GELTENDEN BESTIMMUNGEN GEMÄSS  ABSCHNITT 6, 7 UND 12 DER US-RICHTLINIEN FÜR ANGEMESSENE ARBEITSBEDINGUNGEN IN DER JEWEILS GÜTLIGEN FASSUNG SOWIE DEN DARIN ERLASSENEN BESTIMMUNGEN UND VERORDNUNGEN DES US-ARBEITSMINISTERIUMS GEMÄSS ABSCHNITT 14 HERGESTELLT WURDEN.

DIESE ROHSTOFFE, TECHNOLOGIE ODER SOFTWARE WURDEN IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEN BESTIMMUNGEN DER US-EXPORTBEHÖRDE DER VEREINIGTEN STAATEN AUSGEFÜHRT.  DIE WEITERLEITUNG UNTER ZUWIDERHANDLUNG GEGEN US-RECHT IST UNTERSAGT.

Allgemeine Auftragsbedingungen

Allgemeine Auftragsbedingungen

1. Allgemeine Auftragsprüfungsbedingungen.  
 Die Annahme dieses Auftrags ist ausdrücklich auf die hierin genannten allgemeinen Bedingungen beschränkt, und jede zusätzliche oder abweichende Bestimmung in der Rechnung oder Auftragsbestätigung des Verkäufers oder die auf andere Weise vom Verkäufer bei der Annahme dieses Auftrags oder in einem Kostenvoranschlag oder Angebot des Verkäufers kommuniziert wurden, gelten als wesentliche Änderung dieses Auftrags und werden hiermit vom Käufer zurückgewiesen. Jede dieser Bedingungen hat keinerlei Geltung für diesen Auftrag, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter des Käufers unterzeichnet. Die Annahme der Lieferung der diesem Auftrag zugrunde liegenden Waren stellt keine Zustimmung zu den allgemeinen Bedingungen des Verkäufers dar.   Jeglicher Schriftverkehr, Kostenvoranschläge, Angebote, Vorschläge, Rechnungen oder andere Mitteilungen seitens des Verkäufers, die als Angebot zu betrachten sind, werden hiermit in vollem Umfang zurückgewiesen und in einem solchen Fall stellt dieser Auftrag das Gegenangebot des Käufers dar. 

2. Annahme.  Dieser Auftrag ist ein Angebot über den Kauf der hierin definierten Waren und Dienstleistungen (im Folgenden die „Waren“).   Eine der folgenden Handlungen seitens des Verkäufers gilt als Annahme dieses Angebots: Unterzeichnung und Rücksendung einer Kopie dieses Auftrags an den Käufer; Lieferung von mittels dieses Auftrags bestellten Waren; Beginn der Bereitstellung der in diesem Auftrag angeforderten Leistungen oder Mitteilung an den Käufer auf beliebige Weise über den Beginn der Bereitstellung der Leistungen; Versand des eigenen Auftragsbestätigungsformulars des Verkäufers in Bezug auf die Waren an den Käufer; oder Lieferung der Waren (oder eines Teils der Waren) an den Käufer. Nach Annahme stellt dieser Auftrag die gesamte Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer in Bezug auf die Waren dar.

3. Änderungen.  Die in diesem Auftrag angegebenen Mengen, Preise und Bedingungen dürfen, außer nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Käufers, nicht geändert werden.  Der Käufer und der Verkäufer vereinbaren, dass die Bereitstellung der Waren und Dienstleistungen gemäß diesem Auftrag ausdrücklich in Übereinstimmung mit Zeichnungen und/oder Spezifikationen erfolgt.   Der Käufer und der Verkäufer vereinbaren außerdem, dass der Käufer jederzeit durch schriftlichen Auftrag Änderungen veranlassen kann in Bezug auf (i) Zeichnungen, Entwürfe oder Spezifikationen, (ii) Liefer- oder Verpackungsmethoden und (iii) den Lieferort und dass durch Übermittlung dieser Bedingungen an den Verkäufer und dass letztere zu einem Bestandteil dieses Auftrags werden. Sollte eine solche Änderung zu einer Erhöhung oder Verringerung der Warenkosten führen, werden entsprechende Anpassungen am Kaufpreis vorgenommen.  Der Verkäufer hat seine Ansprüche innerhalb von dreißig Tagen ab Datum des Erhalts der Mitteilung über die Änderung geltend zu machen, sofern dieser Zeitraum nicht schriftlich seitens des Käufers verlängert wurde. In jenen Fällen, in denen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen, die aufgrund einer Änderung veraltet oder obsolet sind, in den Ansprüchen des Verkäufers enthalten sind, verfügt der Käufer über das Recht, die Veräußerung dieser Sachanlagen zu verlangen. 

4. Spezifikationen.  Sofern Pläne, Zeichnungen, Entwürfe oder Spezifikationen vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, basiert dieser Auftrag auf diesen Plänen, Zeichnungen, Entwürfen oder Spezifikationen und die Waren haben mit Letzteren übereinzustimmen. Eine Freigabe von Mustern durch den Käufer befreit den Verkäufer nicht von seiner Pflicht, die strikte und vollständige Konformität mit diesen Plänen, Zeichnungen, Entwürfen und Spezifikationen zu gewährleisten.  Waren, die nicht mit diesen Plänen, Zeichnungen, Entwürfen und Spezifikationen übereinstimmen, können abgelehnt werden. 

5. Zahlung stellt keine Annahme dar.  Eine Zahlung für ein Produkt in diesem Auftrag stellt keine Freigabe oder Annahme dieser Waren durch den Käufer dar und führt auch nicht zu einer anderweitigen Beeinträchtigung der Rechte oder Rechtsbehelfe des Käufers in Bezug auf eine Vertragsverletzung seitens des Verkäufers. Das Prüfungsrecht des Käufers bleibt auch nach der Zahlung erhalten.  Der Käufer behält das Recht zur Prüfung der Waren und für den Fall, dass die Waren Mängel aufweisen oder die Anforderungen dieses Auftrags nicht erfüllen, behält sich der Käufer das Recht vor, die Waren abzulehnen. Nach der Ablehnung kann der Käufer diesen Auftrag stornieren und die Waren gegen Rückerstattung des Kaufpreises für die Waren an den Verkäufer zurücksenden. Abgelehnte Waren sind nach Ablehnung auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden und der Verkäufer trägt das gesamte Verlustrisiko in Bezug auf diese abgelehnten Waren. Alternativ kann der Käufer die Entscheidung treffen, die abgelehnten Waren zu behalten und etwaige Mängel oder Abweichungen im Hinblick auf Spezifikationen, Zeichnungen oder Muster zu beheben und die Kosten für diese Behebung ist in Form einer Verringerung des Kaufpreises, der vom Käufer für die Waren gezahlt wurde, zu berücksichtigen und der Verkäufer hat dem Käufer jedwede zu viel gezahlte Beträge innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung durch den Käufer zu erstatten. Und dass ungeachtet der Stornierung dieses Auftrags durch den Käufer oder der Rücksendung der Waren an den Verkäufer behält der Käufer sämtliche ihm zustehenden Ansprüche und Rechte in Bezug auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. 

6. FCA, Titel und Verlustrisiko.  Die Waren werden vom Verkäufer auf Kosten des Verkäufers FCA des Käufers an die auf der ersten Seite dieser Bestellung angegebene Adresse des Käufers versandt.  Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren geht mit der Annahme der Waren durch den Käufer auf den Käufer über.  Das Eigentum an den gemäß diesem Auftrag gekauften Waren geht erst dann vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn die Waren gemäß den Bedingungen dieses Auftrags an den Käufer geliefert und von diesem angenommen wurden.

7. Lieferung und Bestandskontrolle.   Die Lieferung hat strikt in Übereinstimmung mit dem Zeitplan zu erfolgen, auf den in diesem Auftrag verwiesen wird und in exakt den bestellten Mengen.   Der Verkäufer hat Aufwendungen, Kosten und Käufe sowie Unterauftragsverpflichtungen in Bezug auf Rohstoffe und Komponenten derart zu beschränken und zeitlich abzustimmen, dass die Kontinuität der Produktion und die Durchführung und der Abschluss jeder Produktionsphase in der entsprechenden Abfolge gewährleistet sind, ohne dass es dabei zu unangemessenen Anhäufungen von Rohstoffen oder Komponenten in einer Produktionsphase kommt.   Lieferungen, die über die georderten Mengen hinausgehen oder vor dem in diesem Auftrag geplanten Lieferdatum eingehen, dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers erfolgen.   Der Käufer behält sich das Recht vor, Lieferungen, die nicht in Übereinstimmung mit vorliegendem Abschnitt 7 eingehen, auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückzusenden. Der Verkäufer trägt bei diesen Rücksendungen das gesamte Verlustrisiko.

8. Garantie. Der Verkäufer garantiert, dass zum Zeitpunkt der Lieferung alle gemäß diesem Auftrag vorgesehenen Waren und Arbeiten: (i) für den Zweck geeignet sind, für den sie bestimmt sind; (ii) handelsüblich, von gutem Material und guter Verarbeitung und frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind; (iii) den Anforderungen dieser Bestellung entsprechen, einschließlich aller Pläne, Zeichnungen, Entwürfe oder Spezifikationen, die Bestandteil dieses Auftrags sind; und (iv) diese Garantie gilt für den Käufer, seine Nachfolger, Abtretungsempfänger, Kunden und Benutzer der Waren. Diese Garantien und alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien gelten auch nach Lieferung, Prüfung, Annahme und Zahlung.   Der Käufer hat Mängel an der Ware oder die Nichteinhaltung der hier aufgeführten Garantien des Verkäufers anzuzeigen.   Der Käufer kann nach eigenem Ermessen vom Verkäufer verlangen, die fehlerhaften oder nicht konformen Waren unverzüglich auszubessern oder zu ersetzen. Die Kosten für den Versand solcher fehlerhaften oder nicht konformen Waren vom Standort des Käufers zum Standort des Verkäufers und die Kosten für den Versand von Ersatz- oder reparierten Waren an den Käufer trägt der Verkäufer, ebenso wie das Risiko des Verlusts all dieser Waren.  Diese Garantie gilt auch weiterhin für den Ersatz und die Reparatur von Waren. Wenn der Käufer keine Reparatur oder keinen Ersatz benötigt, kann der Käufer beschließen, fehlerhafte oder nicht konforme Waren aufzubewahren und etwaige Mängel oder Abweichungen zu beheben. Die Kosten für die Durchführung eines solchen Rechtsbehelfs sind eine Reduzierung des vom Käufer für die Waren gezahlten Kaufpreises und der Verkäufer hat dem Käufer zu viel gezahlte Beträge innerhalb von 10 Tagen nach Mitteilung des Käufers zu erstatten. Keine der Bestimmungen oder Abhilfemaßnahmen in diesem Abschnitt 8 ersetzt Schadensersatzansprüche (einschließlich Neben- oder Folgeschäden oder Schäden durch entgangenen Gewinn), die der Käufer nach Gesetz oder nach Billigkeit (gemäß des einheitlichen Handelsgesetzbuchs von Missouri oder anderweitig) aufgrund des Verstoßes des Verkäufers gegen diese Vereinbarung geltend machen kann, einschließlich der in vorliegendem Abschnitt 8 dargelegten Garantien des Verkäufers, deren Schadensersatzansprüche ausdrücklich dem Käufer vorbehalten sind.

9. Stornierung durch den Käufer. Der Käufer behält sich das Recht vor, diese Bestellung oder einen Teil davon jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu stornieren, auch wenn der Verkäufer nicht in Verzug ist.  Im Falle einer solchen Stornierung zahlt der Käufer für alle gelieferten und abgeschlossenen Waren und Dienstleistungen, und es wird eine angemessene Abrechnung für die Kosten vorgenommen, die dem Verkäufer für die Waren und Materialien entstehen, die in Bearbeitung sind, wobei die in diesem Auftrag festgelegte Gesamtmenge und/oder der angegebene Preis nicht zu überschreiten ist. Wenn die Stornierung aufgrund der Kündigung eines Vertrags der Regierung der Vereinigten Staaten erfolgt, in dessen Rahmen dieser Auftrag erteilt wurde, zahlt der Käufer den Verkäufer zu den Zeiten, zu denen der Käufer von der Regierung der Vereinigten Staaten bezahlt wird.  Nach Erhalt einer Widerrufserklärung im Sinne dieser Bedingungen stellt der Verkäufer, sofern nicht anders angegeben, alle laufenden Arbeiten unverzüglich ein und storniert sofort alle Bestellungen oder Unteraufträge, die gemäß diesem Auftrag erteilt oder getätigt wurden. Die Ausübung der in vorliegendem Abschnitt 9 vorbehaltenen Widerrufsrechte durch den Käufer führt zu keiner Haftung des Käufers und hat keinen Effekt auf den Verzicht auf Ansprüche oder Schäden, auf die der Käufer sonst möglicherweise Anspruch hat. 

10. Haftungsfreistellung in Bezug auf geistiges Eigentum.  Der Verkäufer garantiert hiermit, dass die gemäß diesem Auftrag erworbenen Waren und deren Verkauf oder Verwendung keine Patente, Marken- oder Urheberrechte verletzen.  Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer, seine Nachfolger, Abtretungsempfänger, Kunden und Benutzer seiner Produkte von jeglichen Verlustschäden, Haftungen, Kosten und Aufwendungen freizustellen, die durch oder im Rahmen der Verteidigung gegen oder Beilegung von Klagen, Ansprüchen, Urteilen oder Forderungen entstehen, die mit einer Verletzung von Patenten, Marken- oder Urheberrechten durch den Verkauf oder die Verwendung der gemäß diesem Auftrag erworbenen Waren in Zusammenhang stehen.  Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass er auf Verlangen die Verteidigung des Käufers und/oder seiner Nachfolger, Abtretungsempfänger und Kunden sowie Benutzer seiner Produkte gegen derartige Klagen, Ansprüche oder Forderungen übernimmt. 

11. Sonstige Freistellungsverpflichtungen.  Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer von jeglicher Haftung und allen Kosten zu schützen, zu verteidigen, schadlos zu halten und freizustellen, die sich aus Folgendem ergeben: (i) jeder Nichteinhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieses Auftrags durch den Verkäufer; (ii) angeblichen oder behaupteten Mängeln an den im Rahmen dieses Auftrags erworbenen Waren oder durchgeführten Arbeiten, unabhängig davon, ob es sich dabei um verborgene oder offensichtliche Mängel handelt, einschließlich mutmaßlich unsachgemäßer Planung und Konstruktion; oder (iii) aufgrund der Nichteinhaltung der Spezifikationen oder ausdrücklicher oder stillschweigender Garantien des Verkäufers in Bezug auf die Waren und Dienstleistungen; oder (iv) aufgrund eines mutmaßlichen Verstoßes gegen Gesetze, Satzungen, Weisungen, behördliche Anordnungen, Bestimmungen oder Vorschriften im Zusammenhang mit der Herstellung oder dem Verkauf dieser Waren oder Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das US-Bundesarbeitsschutzgesetz von 1970 in der jeweils gültigen Fassung.  Auf Wunsch des Käufers ist vom Verkäufer während der Laufzeit dieses Vertrags auf seine Kosten eine Produkthaftpflichtversicherung mit der Bestätigung eines Anbieters in der vom Käufer schriftlich genehmigten Form und Höhe sowie bei dem von diesem gewünschten Unternehmen abzuschließen und weiterzuführen.  Auf Anfrage des Käufers ist diesem ein zufriedenstellender Nachweis einer solchen Versicherung vorzulegen.  Im Sinne dieses Absatzes schließt „Waren“ alle vom Verkäufer gelieferten Verpackungen ein. 

12. Abtretung.   Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers (i) weder diesen Auftrag noch einen Teil davon noch (ii) eine hierin festgelegte Pflicht oder ein hierin festgelegtes Recht noch (iii) Ansprüche aus diesem Vertrag abtreten.   Dieser Auftrag darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers weder kraft Gesetz, Fusion oder Zwangsversteigerung noch auf andere Weise abgetreten werden. Jede nicht genehmigte Abtretung oder versuchte Abtretung durch den Verkäufer stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung dar.  Dieser Auftrag kann vom Käufer abgetreten werden. Dieser Auftrag kommt dem Käufer und dem Verkäufer sowie deren zulässigen Nachfolgern und Abtretungsempfängern zugute und ist für diese bindend.

{[# 0]}. Arbeitskämpfe. 
(a) Wenn dem Verkäufer bekannt ist, dass ein tatsächlicher oder potenzieller Arbeitskampf die rechtzeitige Ausführung dieses Auftrags verzögert oder zu verzögern droht, muss der Verkäufer dies dem Käufer unverzüglich einschließlich aller diesbezüglichen relevanten Informationen mitteilen. 
(b) Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, den Inhalt dieses Abschnites 13 einschließlich Buchstabe (b) in einen Untervertrag aufzunehmen, mit der Ausnahme, dass jeder dieser Unteraufträge vorsieht, dass die oben genannten Hinweise und Informationen an den nächsthöheren Unterauftragnehmer weitergegeben werden. 

14. US-Arbeitsschutzgesetz. Zu allen Produkten, die gemäß den Bestimmungen dieses Auftrags geliefert werden, muss eine entsprechende Erklärung vom Verkäufer abgegeben werden, dass sie den Anforderungen und Standards des US-Arbeitsschutzgesetzes von 1970 entsprechen.  Darüber hinaus werden, sofern erforderlich, Gefahrstoffdatenblätter zu den entsprechenden Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt.  Die nicht erfolgte Anfechtung einer Verwarnung aufgrund von Mängeln dieser Produkte seitens des Käufers stellt den Verkäufer nicht von seiner Haftung im Rahmen dieser Garantie frei. 

15. Einhaltung der Vorgaben des US-Arbeitsministeriums.  In Übereinstimmung mit Verfügung 13496 und den Verfügungen 11246 und 11375 gemäß Gesetz zur Gleichstellung am Arbeitsplatz („Equal Employment Opportunity Act“) und Abschnitt 503 des Wiedereingliederungsgesetzes („Rehabilitation Act“) von 1973 sowie Abschnitt 402 des Gesetzes zur Unterstützung von Vietnam-Veteranen bei der Wiedereingliederung („Vietnam Veterans Readjustment Assistance Act“) von 1974 wird die Einhaltung der Vorgaben mittels einer Konformitätserklärung bestätigt, die eine Verpflichtungserklärung zur Nichtdiskriminierung in Bezug auf Rasse, Glaubensbekenntnis, Hautfarbe, nationale Herkunft, Geschlecht oder Alter umfasst. 
 

16. Chemische Stoffe.  Durch die Annahme dieses Auftrags bestätigt der Verkäufer hiermit, dass alle Güter und Artikel, die vom oder durch einen Verkäufer oder einen seiner Subunternehmer an Sunnen Products Co. geliefert werden, den Bestimmungen von 40 CFR 82.100 entsprechen und keine Stoffe der Klasse l oder der Klasse II gemäß der Definition von 40 CFR 82.104 enthalten und nicht unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt wurden und dass sie bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert sind, wie in der REACH-Verordnung (EU) 1907/2006 vorgeschrieben, und dass eindeutig angegeben wird, wenn Güter oder Artikel Stoffe enthalten, die auf der Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gelistet sind, und dass sie mit der RoHS-Richtlinie 3 (EU-Richtlinie 2015/863) konform sind und keine Chemikalien enthalten, die in der aktuellsten Version der kalifornischen Proposition List 65 aufgeführt sind, die sich auf CHEMIKALIEN bezieht, VON DENEN DEM STAAT BEKANNT IST, DASS SIE KREBS ODER REPRODUKTIONSTOXIZITÄT VERURSACHEN, und sämtlichen und alle Vorschriften des United States Toxic Substances Control Act, 15 USC, Kapitel 53, Unterkapitel I bis VI in der zum Zeitpunkt dieser Bestellung geltenden Fassung entsprechen.

17. Einhaltung von Gesetzen. Der Verkäufer hat bei der Ausführung dieses Auftrags die Bestimmungen aller geltenden Bundes-, Landes- und örtlichen Gesetze, Vorschriften und Weisungen einzuhalten, aus denen dem Käufer eine Haftung für Verstöße gegen diese Bestimmungen seitens des Verkäufers entstehen kann. 

18. Eigentumsrechte.  Alle Kenntnisse oder Informationen, die der Käufer im Rahmen der Erfüllung dieser Vereinbarung und im Zusammenhang mit den Waren an den Verkäufer weitergibt oder zu einem späteren Zeitpunkt weitergeben wird oder von die der Verkäufer in der Folge erlangt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Entwürfe, Spezifikationen, Formeln und Herstellungsinformationen, sind als vertrauliche und geschützte Informationen des Käufers zu betrachten und dürfen vom Verkäufer nicht weitergegeben werden. 

19. Eigentum des Käufers.  Soweit vom Käufer und Verkäufer nicht anderes schriftlich vereinbart, gelten die folgenden Bestimmungen für alle Geräte, Werkzeuge, Werkzeugsysteme, Modelle, Ausrüstungen, Materialien oder sonstiges Eigentum oder Zubehör, die bei der Herstellung von Waren für den Käufer oder bei der Ausführung dieses Auftrags verwendet und dem Käufer vom Verkäufer bereitgestellt oder vom Verkäufer erworben und gesondert vom Käufer bezahlt wurden. Diese werden im Folgenden als Eigentum des Käufers bezeichnet. 

(a) Der Verkäufer hat das Recht, Eigentum des Käufers ohne Bezahlung je nach Bedarf im Rahmen der Ausführung dieses Auftrags oder anderer Arbeiten für den Käufer zu nutzen, darf jedoch das Eigentum des Käufers ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht für die Ausführung anderer Arbeiten verwenden. Das Eigentum an diesen Gegenständen verbleibt jederzeit beim Käufer. Das Eigentum an Gegenständen, die vom Verkäufer für den Käufer beschafft oder hergestellt werden, liegt nach Annahme durch den Käufer vollständig beim Käufer. 
(b) Der Verkäufer ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um das Eigentum des Käufers frei von jeglichen Hindernissen zu erhalten.  Der Käufer behält sich zusätzlich zu anderen gesetzlich vorgesehenen Rechten das Recht vor, die Räumlichkeiten des Verkäufers zu betreten und Eigentum des Käufers mit oder ohne gerichtliche Anordnung zu entfernen. 
(c) Der Verkäufer verpackt und versendet auf schriftlichen Antrag des Käufers Eigentum des Käufers ordnungsgemäß an den vom Käufer angegebenen Bestimmungsort. 
(d) Der Verkäufer führt auf seine Kosten alle Wartungs-, Reparatur- und Austauscharbeiten durch, die in Bezug auf das Eigentum des Käufers erforderlich sind, damit dieses Eigentum für die beabsichtigte Verwendung geeignet bleibt. 
(e) Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung sämtlicher im Besitz des Käufers befindlicher Gegenstände verbleibt ab dem Zeitpunkt der Lieferung an den Verkäufer beim Verkäufer, bis diese Gegenstände gemäß den schriftlichen Anweisungen des Käufers vom Geschäftssitz des Verkäufers entfernt werden.  Der Verkäufer muss dem Käufer auf schriftliche Anfrage des Käufers den Nachweis eines angemessenen Versicherungsschutzes für Eigentum des Käufers erbringen. 
(f) Der Käufer haftet bei Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Käufers liegen, nicht für Verlust, Beschädigung, Beschlagnahmung oder Verzögerung in Bezug auf Eigentum des Käufers, das der Käufer dem Verkäufer zu liefern hat. 
(g) Der Verkäufer übernimmt und stellt den Käufer frei gegen jedwede Haftung für beschädigtes Eigentum oder die Verletzung oder den Tod von Personen, die durch das Vorhandensein oder die Verwendung von Eigentum des Käufers entstehen, unabhängig davon, ob solche Schäden, Verletzungen oder Todesfolgen durch Mängel am Eigentum, Fahrlässigkeit bei der Verwendung oder auf andere Weise verursacht werden. 
(h) Der Verkäufer stellt dem Käufer nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung eine aktuelle Auflistung des Eigentums des Käufers in seinem oder im Besitz seines Unterauftragnehmers mit vollständigen Beschreibungen, Mengen und Eigentumsbedingungen zur Verfügung. 

20. Rechtsbehelfe.  Keine der Rechte oder Rechtsmittel, die dem Käufer im Rahmen dieser Bedingungen gewährt werden, schließen andere gesetzlich zulässige Rechte oder Rechtsmittel aus. 

21. Pfandrechtsverzichterklärung.   Der Verkäufer hat dem Käufer innerhalb von 5 Tagen nach Aufforderung des Käufers Verzichterklärungen vom Verkäufer und allen anderen Personen, die berechtigt sind, Pfandrechte im Zusammenhang mit der Ware und/oder der Ausführung dieser Bestellung geltend zu machen, zu übermitteln. Der Verkäufer stellt den Käufer von allen Kosten, Verlusten oder Haftungen frei, die dem Käufer durch die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts 21 durch den Verkäufer oder eine andere Person entstehen.

22. Verzicht auf Bestimmungen.   Das Versäumnis des Käufers in einem oder mehreren Fällen, auf der Erfüllung der hierin enthaltenen Bedingungen zu bestehen oder ein Recht oder Privileg aus diesem Vertrag auszuüben oder der Verzicht des Käufers auf Rechte bei einem Verstoß des Verkäufers gegen diese Bedingungen gelten nicht als Verzicht auf diese Bestimmung, dieses Recht oder Privileg oder Rechte bei einer späteren Verletzung derselben und diese bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam, als ob kein Unterlassen oder Verzicht eingetreten wäre.

23. Geltendes Recht. Dieser Auftrag und dessen Annahme stellen einen Vertrag dar, der im Bundesstaat Missouri geschlossen wurde und den dortigen Gesetzen unterliegt. 

24.  Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand.  Verkäufer und Käufer vereinbaren, dass jegliche Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Staats- oder Bundesgerichte in oder für St. Louis County, Missouri, unterliegen.

25. Kosten. Die obsiegende Partei in einem Rechtsstreit, der sich aus diesem Vertrag ergibt, ist berechtigt, die Erstattung seiner Kosten und Aufwendungen zu fordern, einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe, die in im Rahmen des Rechtsstreits entstehen.

26. Gesamtvereinbarung.  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige andere Sonderbedingungen, die in Anhängen zu diesen Bedingungen oder Spezifikationen oder Dokumenten im Zusammenhang hiermit und im Speziellen durch Bezugnahme hierin einbezogen sind, stellen die vollständige und gesamte Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer dar und ersetzen sämtliche vorherige Vereinbarungen in schriftlicher oder mündlicher Form in Bezug auf den Inhalt dieses Auftrags.  

Alle Produkte von Sunnen unterliegen den Exportkontroll- und Sanktionsgesetzen und -bestimmungen der Vereinigten Staaten, auch nach Export der Produkte aus den USA und Übertragung der Eigentumsrechte von Sunnen.  Diese Exportkontroll- und Sanktionsbestimmungen umfassen: die International Traffic in Arms Regulations („ITAR“), die von der Direktion für Verteidigungshandelskontrollen des US-Außenministeriums (Directorate of Defense Trade Controls, „DDTC“) verwaltet werden, die Export Administration Regulations („EAR“), die von der US-Industrie- und Sicherheitsbehörde (Bureau of Industry and Security, „BIS“) verwaltet werden sowie die Sanktionsbestimmungen des Amtes zur Kontrolle von Auslandsvermögen (Office of Foreign Assets Control, „OFAC“) (zusammengenommen die US-Exportkontroll- und Santkionsgesetze – „U.S. export control/sanctions laws“). 

Der Kunde oder Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass er alle US-Exportkontroll- und Sanktionsgesetze einhält und keine Produkte des Unternehmens exportiert, weiterexportiert, überträgt, veräußert oder auf andere Weise überlässt, weder in ihrer ursprünglichen Form noch nach der Verbindung mit anderen Produkten:

(1) an alle US-Embargoländer, zu denen derzeit die Krimregion Ukraine, Kuba, der Iran, Nordkorea, der Sudan und Syrien gehören; oder (2) an einen „verbotenen Endbenutzer“, d. h. an ein Unternehmen, eine Einzelperson oder eine andere Partei, die in der Specially Designated Nationals List der OFAC, der Entity List des BIS, der Denied Persons List und der Unverified List, der Debarred Persons List des DDTC genannt werden oder an eine andere verbotene Partei, die in der Consolidated Screening List unter https://www.export.gov/csl-search aufgeführt ist; oder

(2) für einen Endverbrauch im Zusammenhang mit: (a) dem Entwurf, der Entwicklung, Produktion, Lagerung oder Verwendung von Raketen oder nuklearen, chemischen oder biologischen Waffen; (b) Nuklearanlagen, die nicht unter die Schutzbestimmungen der IAEO fallen; (c) Raketen oder unbemannte Luftfahrzeuge, die zur Waffenabgabe fähig sind; oder (d) Tiefsee-, arktische Offshore- oder Schieferöl- oder -gasexploration oder -produktion in oder vor der Küste Russlands.

Der Kunde oder Lieferant bestätigt ferner, dass es sich bei ihm nicht um einen verbotenen Endbenutzer handelt und er nicht im Besitz eines verbotenen Endbenutzers ist oder von diesem kontrolliert wird oder für oder im Namen eines verbotenen Endbenutzers handelt.